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Wartung und Prüfung

Die jährliche Wartung und Prüfung von technischen Anlagen ist seit Oktober 2007 durch die Verordung über den Betrieb von baulichen Anlagen ( BetrVO ) verbindlich vorgeschrieben. Diese gilt auch für Lüftungsanlagen und schreibt die Prüfung und den Nachweis darüber für einen Zeitraum von fünf Jahren rückwirkend vor. Die Nichteinhaltung wird als Ornungswidrigkeit mit empfindlichen Bußgeldern bedroht.

Wartung

Die Wartung von Lüftungsanlagen und Klimaanlagen wird oft vernachlässigt. Das kann schlimme Folgen haben: Filter, die nicht rechtzeitig gewechselt werden, führen zu erhöhtem Stromverbrauch und zu Einbußen in der Luft-  oder Kühlleistung. Sie können sogar reißen und auf einmal den gesammelten Staub in die Räume blasen. Keilriemen, die lose oder beschädigt sind, können zu einem plötzlichen Ausfall der Anlage führen, wenn sie endlich reißen. Verunreinigte Anlagenteile können eine nicht zu unterschätzende Gesundheitsgefahr bilden.

Nicht zuletzt aus diesen Gründen ist der Anlagenbetreiber mit Bußgeldern bedroht, wenn er die Wartungsvorgaben der Anlagenbetriebsverordnung nicht einhält.

Prüfung

Der Prüfung und Überwachung von Küchenabluftanlagen kommt besondere Bedeutung zu, da hier häufig Fettablagerungen in allen Anlagenteilen zu einer ernstzunehmenden Brandgefahr werden können. Die regelmäßige Reinigung und Prüfung solcher Anlagen kann das Gefahrenpotenzial erheblich mindern und ist daher zwingend vorgeschrieben.

Bei der Planung und Ausführung solcher Anlagen können wesentliche Kosteneinsparungen durch eine qualifizierte und kompetente Beratung erzielt werden.